
Ein Hund behauptete vor Gericht, er
dem Schaf Brot geliehen. Das Schaf leugnete dies, doch der Kläger berief sich auf drei Zeugen, die man vernehmen
. Der erste Zeuge, der Wolf, behauptete, er
, dass der Hund dem Schaf Brot geliehen
, der zweite Zeuge, der Habicht, sagte, er
dabei gewesen, und der dritte Zeuge, der Geier, bezeichnete das Schaf als unverschämten Lügner. So verlor das Schaf den Prozess, musste alle Kosten tragen und zur Bezahlung des Hundes Wolle von seinem Rücken hergeben.